Unsere Flugschule

Flight Instructor (FI)

Als Fluglehrer das eigene Wissen und die eigene Begeisterung weitergeben!

Der Inhaber einer FI(A)-Berechtigung ist prinzipiell berechtigt für die Durchführung von Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer PPL(A) oder LAPL(A) und der Klassen- und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge.

Bei Nachweis weiterer Anforderungen kann auch Flugausbildung für den Erwerb von CPL, Nachtflügen, IR, Lehrberechtigungen, Kunstflugberechtigungen, Klassen/Musterberechtigungen, und MPL durchgeführt werden.


Nach Abschluss Ihrer FI(A) Ausbildung erhalten Sie die "FI(A) Restricted" Berechtigung. Die Rechte einer Lehrberechtigung (FI(A)) sind eingeschränkt, bis der Inhaber mindestens 100 Stunden Flugausbildung Flugunterricht in Flugzeugen oder TMGs durchgeführt hat und zusätzlich mindestens 25 Alleinflüge von Flugschülern überwacht hat. 

Sie bringen mit ...

Voraussetzungen und Erwartungen

Voraussetzungen

  • Alter: 18 Jahre
  • mindestens CPL(A)
  • oder PPL(A) mit 200 Flugstunden, davon 150 Stunden als verantwortlicher Pilot, und CPL oder ATPL Theorieprüfung (außer für LAPL)
  • mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von denen mindestens fünf Stunden während der letzten sechs Monate vor dem Vorab- Testflug
  • mindestens 10 Stunden Instrumentenflugausbildung auf der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie erhalten haben, wovon höchstens 5 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FSTD sein dürfen (Basic Instrument Flight Module)
  • mindestens 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot; einschließlich eines Dreiecksfluges über eine Strecke von mindestens 300NM absolviert haben
  • einen erfolgreich abgelegten Vorab- Testflug, während der letzten sechs Monate vor Beginn der Ausbildung, bei der die Fähigkeit des Bewerbers zur Teilnahme am Lehrgang beurteilt wird.

 

Allgemeines zur Ausbildung

FI(A)-Lehrgang

  • Auffrischung der technischen Kenntnisse
  • Ausbildung in der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichtes
  • Sicherstellung, dass die fliegerischen Fähigkeiten einem ausreichend hohen Standard entsprechen
  • Vermittlung der Grundlagen für die Durchführung der Grundausbildung sowie die Anwendung dieser für die Ausbildung zum Erwerb einer PPL

 

Der Lehrgang umfasst:

125 Stunden theoretische Ausbildung (beinhalten 25h Teaching and Learning Kurs) mit folgenden Themen:

  • The learning process
  • The teaching process
  • Training philosophies
  • Techniques of applied instruction
  • Student evaluating and testing
  • Training programme development
  • Human performance and limitations relevant to flight instruction
  • Specific hazards involved in simulating systems failures and malfunctions in the aeroplane during Flight
  • Training administration

100h theoretischer Unterricht, Sachgebiete aus dem PPL Lehrplan, Wiederholung, Übungsvorträge

  • Luftrecht
  • Allg. Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung- und planung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Flugbetriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Funksprechverfahren


30 Stunden praktische Flugausbildung:

  • 30 Flugstunden mit Fluglehrer auf Aquila, DV 20, Grob 115D, FNPTII (inkl. Nachtflug und Gefahreneinweisung)