Als Fluglehrer das eigene Wissen und die eigene Begeisterung weitergeben!
Der Inhaber einer FI(A)-Berechtigung ist prinzipiell berechtigt für die Durchführung von Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer PPL(A) oder LAPL(A) und der Klassen- und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge.
Bei Nachweis weiterer Anforderungen kann auch Flugausbildung für den Erwerb von CPL, Nachtflügen, IR, Lehrberechtigungen, Kunstflugberechtigungen, Klassen/Musterberechtigungen, und MPL durchgeführt werden.
Nach Abschluss Ihrer FI(A) Ausbildung erhalten Sie die "FI(A) Restricted" Berechtigung. Die Rechte einer Lehrberechtigung (FI(A)) sind eingeschränkt, bis der Inhaber mindestens 100 Stunden Flugausbildung Flugunterricht in Flugzeugen oder TMGs durchgeführt hat und zusätzlich mindestens 25 Alleinflüge von Flugschülern überwacht hat.
Voraussetzungen und Erwartungen
FI(A)-Lehrgang
Der Lehrgang umfasst:
125 Stunden theoretische Ausbildung (beinhalten 25h Teaching and Learning Kurs) mit folgenden Themen:
100h theoretischer Unterricht, Sachgebiete aus dem PPL Lehrplan, Wiederholung, Übungsvorträge
30 Stunden praktische Flugausbildung: