Für Privat- und Berufspiloten
Der PPL(A) berechtigt zum nichtgewerblichen Steuern von einmotorigen Flugzeugen oder TMGs. Der PPL(A) kann durch die Night Qualification erweitert werden.
Der ATPL(A) berechtig dessen Inhaber als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugmustern welche in seiner Lizenz eingetragen sind in allen gewerblichen Verwendungsarten tätig zu sein.
Gemäß FCL.1015 müssen Bewerber um eine Examinerberechtigung einen Standardisierungslehrgang absolvieren.
Sprachkompetenzprüfungen gemäß nationalen, ICAO und EASA Standards & Empfehlungen
Das Instrument Rating (IR) ist eine Zusatzberechtigung zur Lizenz (PPL oder CPL) und berechtigt zum Führen eines Flugzeugs nach Instrumentenflugregeln (IFR).
Die Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge berechtigt zum Steuern von mehrmotorigen Kolbenflugzeugen nach Sicht
Neben Verlängerungen ihrer Berechtigungen sind auch Erneuerungen abgelaufener Berechtigungen in unserer ATO möglich
Ihren Wunsch ein Linienflugzeug zu fliegen, dürfen Sie nicht dem Zufall überlassen!
Der CPL(A) berechtigt als PIC im gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen mit einem Piloten tätig zu sein, sowie als COPI im gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen tätig zu sein.
Der Erwerb der Lehrberechtigungen FI(A), CRI(A), IRI(A) steht in unserem Angebot
Das MCC Training ist Voraussetzung für den Beginn des ersten Typeratings für Multi Pilot Aeroplanes (MPA)