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Verlängerung der Lizenzen
Eine JAR-FCL Lizenz läuft eigentlich nicht
mehr ab. Dafür haben die einzelnen in die Lizenz eingetragenen
Berechtigungen jeweils eigene Gültigkeitsdaten und sind rechtzeitig
zu verlängern.
Hierbei gilt:
Die Klassenberechtigungen SEP(land) (Single Engine
Piston) und TMG (Touring
Motor Glider) können entweder durch einen Proficiency Check mit
einem FE (flight examiner)
oder CRE(class rating examiner) oder aber durch den Nachweis von
12
Flugstunden in den letzten 12 Monaten
der Gültigkeit, davon 6 Flugstunden als verantwortlicher Pilot,
12 Abflüge und Landungen und ein mindestens 1-stündiger
Trainingsflug mit einem Fluglehrer (der durch jeden anderen Proficiency
Check
oder
Skill Test ersetzt werden kann), verlängert werden. Die Erfüllung
der Verlängerungsbedingungen in einer der beiden Klassen SEP(land)
und TMG oder in einer Kombination davon genügt hierbei für die
gleichzeitige Verlängerung beider Berechtigungen.
Klassenberechtigungen für einmotorige propellerturbinengetriebe
Luftfahrzeuge werden durch einen Proficiency Check mit einem FE
oder CRE verlängert.
Alle Musterberechtigungen und Klassenberechtigungen für
mehrmotorige Flugzeuge sind durch einen Proficiency Check und den Nachweis von
mindestens 10 Streckenabschnitten (ein Flug mit mehr als 15 Minuten
Zeit im Reiseflug) zu verlängern. Die 10 Streckenabschnitte können
durch einen Streckenabschnitt mit einem FE oder CRE ersetzt werden.
Eine Instrumentenflugberechtigung wird durch
einen Proficiency Check mit einem CRE,TRE oder IRE verlängert,
wobei die Verlängerung nach Möglichkeit mit der Verlängerung
einer Muster- oder Klassenberechtigung kombiniert werden soll.
Termine für
all diese Checkflüge können jederzeit in unserer FTO vereinbart
werden.
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