Verlängerung der Lizenzen

Eine JAR-FCL Lizenz läuft eigentlich nicht mehr ab. Dafür haben die einzelnen in die Lizenz eingetragenen Berechtigungen jeweils eigene Gültigkeitsdaten und sind rechtzeitig zu verlängern. Hierbei gilt:


Die Klassenberechtigungen SEP(land) (Single Engine Piston) und TMG (Touring Motor Glider) können entweder durch einen Proficiency Check mit einem FE (flight examiner) oder CRE(class rating examiner) oder aber durch den Nachweis von 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten der Gültigkeit, davon 6 Flugstunden als verantwortlicher Pilot, 12 Abflüge und Landungen und ein mindestens 1-stündiger Trainingsflug mit einem Fluglehrer (der durch jeden anderen Proficiency Check oder Skill Test ersetzt werden kann), verlängert werden. Die Erfüllung der Verlängerungsbedingungen in einer der beiden Klassen SEP(land) und TMG oder in einer Kombination davon genügt hierbei für die gleichzeitige Verlängerung beider Berechtigungen.

Klassenberechtigungen für einmotorige propellerturbinengetriebe Luftfahrzeuge werden durch einen Proficiency Check mit einem FE oder CRE verlängert.

Alle Musterberechtigungen und Klassenberechtigungen für mehrmotorige Flugzeuge sind durch einen Proficiency Check und den Nachweis von mindestens 10 Streckenabschnitten (ein Flug mit mehr als 15 Minuten Zeit im Reiseflug) zu verlängern. Die 10 Streckenabschnitte können durch einen Streckenabschnitt mit einem FE oder CRE ersetzt werden.

Eine Instrumentenflugberechtigung wird durch einen Proficiency Check mit einem CRE,TRE oder IRE verlängert, wobei die Verlängerung nach Möglichkeit mit der Verlängerung einer Muster- oder Klassenberechtigung kombiniert werden soll.

 

Termine für all diese Checkflüge können jederzeit in unserer FTO vereinbart werden.